Eine Wochenbettbegleiterin umsorgt, begleitet und unterstützt die frisch gebackene Mutter und ihre Familie in den ersten Wochen nach der Geburt. Sie übernimmt die Umsorgung der Mutter, unterstützt sie bei alltäglichen Aufgaben, im Haushalt, auf emotionaler Ebene, bei der Säuglingspflege und der Versorgung des Neugeborenen. Die erste Zeit nach einer Geburt bringt große Veränderungen mit sich. Durch den Fokus auf die Schwerpunkte des Wochenbetts und die mitgebrachten, eigenen Erfahrungen ist es der Wochenbettbegleiterin möglich, kompetent und individuell auf die Bedürfnisse der jungen Mutter einzugehen. Sie zu umsorgen, zu bestärken, zu unterstützen, zu entlasten und ihr Ankommen im neuen Alltag mit einem Säugling zu begleiten.
Die Wochenbettbegleiterin bereitet gesunde, abwechslungsreiche Mahlzeiten für die Wöchnerin und ihre Familie zu und hat ein Auge auf Geschwisterkinder und deren Bedürfnisse.
Wochenbettbegleiterinnen arbeiten eng mit der betreuenden Hebamme zusammen. Sie übernehmen jedoch keinerlei pflegerische oder heilerische Tätigkeiten, medizinische Untersuchungen oder stellen Diagnosen.
Alle Ausbildungsinhalte stehen Dir online zur Verfügung. So kannst Du wann und wo Du willst auf alle Lernvideos zugreifen und sie in deinem Tempo bearbeiten.
Zusätzlich erhältst Du ein umfangreiches Handbuch mit weiterführenden Informationen und zum vertiefen im Selbststudium.
Nach Ende der Theoriephase, in der Du alle Onlineinhalte bearbeitet hast, beginnt die Praxisphase. Hierfür hast Du 6 Monate Zeit. In dieser Zeit findet dein erster Einsatz statt, der Teil deiner Abschlussarbeit sein wird.
Am Ende der des Theorieteils findet eine Live-Online-Prüfung statt, in der Dein Wissen auf die Probe gestellt wird. Nach Beendigung der Ausbildung und Abgabe der Abschlussmappe, erhältst Du dein Zertifikat und darfst den Titel geprüfte Wochenbettbegleiterin führen.
Als geprüfte Wochenbettbegleiterin darfst Du, auf Grundlage der Paragrafen 24h SGB V und 38 SGB V („Haushaltshilfe“), Familien begleiten und Deine Dienstleistung mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.