Nein. Die Ausbildung richtet sich an alle, die Müttern mit Fachwissen, Herz und Leidenschaft ein geborgenes Wochenbett bereiten möchten. Wir freuen uns natürlich, solltest Du bereits über Vorkenntnisse verfügen.
Nein, niemals! Die Ausbildungsinhalte sollen Dich bestmöglich auf die Arbeit im Haushalt einer Wöchnerin vorbereiten und Dich einfühlsam mit der jeweiligen Situation umgehen lassen. Deshalb kann und darf eine geprüfte Wochenbettbegleiterin niemals die Aufgaben einer Hebamme übernehmen! Als geprüfte Wochenbettbegleiterin arbeitest Du eng mit der betreuenden Hebamme zusammen und umsorgst die Wöchnerin in ihrem Sinne und ggf. in Absprache. Du übernimmst keinerlei pflegerische Tätigkeiten, medizinische Aufgaben, Untersuchungen oder stellst Diagnosen. Die Hebamme ist der Ansprechpartner für alle Fragen der Wöchnerin.
Frauen ohne Hebammenbetreuung unterstützt Du bei der Hebammensuche und begleitest sie ggf. zu ärztlichen Kontrollterminen (nach individueller Absprache).
Um einer Wöchnerin und dieser besonderen Phase im Leben einer Frau einfühlsam und nachfühlend begegnen zu können, wünschen wir uns von unseren Ausbildungsteilnehmerinnen, dass sie bereits ein Wochenbett durchlebt oder miterlebt haben.
Wir wünschen uns ein einwandfreies Führungszeugnis. Sollte es Eintragungen im polizeilichen Führungszeugnis geben, behalten wir uns Rückfragen und ein persönliches Gespräch vor.
Ja. Nach dem alle Lernvideos bearbeitet wurden, du an den Live-Meetings teilgenommen und alle Lernerfolgskontrollen eingereicht hast, wird dein Termin zur Abschlussprüfung angesetzt.
Die Ausbildung umfasst aktuell über 45 Stunden Videomaterial. Zu den Videostunden kommen die Zeiten für das Selbststudium und die Bearbeitung der Lernerfolgsbögen hinzu.
Für die Live Meetings stehen mehrere Termine zur Auswahl, so dass der Teilnehmerin die Möglichkeit geboten wird, in ihrem eigenen Tempo voran zu kommen und teilzunehmen, wenn sie soweit ist.
Eine Doula begleitet und Unterstützt die werdende Mutter in der Schwangerschaft und bei der Geburt. Einige Doulas besuchen die Mutter auch für ein Nachtgespräch über die Geburt. Eine Doula ist immer eine Privatleistung und die Kosten selbst zu übernehmen.
Die Wochenbettbegleiterin ist auf die Zeit des Wochenbetts spezialisiert und umsorgt und unterstützt die Mutter und ihre Familie in dieser sensiblen Zeit. Die Leistung der Wochenbettbegleiterin steht der Mutter nach § 24 h SGB V und § 38 SGB V zu und kann vollständig von der Krankenkasse übernommen werden.
Die Lernvideos können am PC, Smartphone oder Tablet bearbeitet werden. Hier hilft dir eine stabile Internetverbindung, damit Du die Videos in bester Qualität sehen kannst. Zur Teilnahme an den Live-Meetings benötigst du die Meeting-Software Zoom.us, die kostenlos heruntergeladen werden kann. Du kannst an allen Meetings per Smartphone, Tablet oder PC teilnehmen. Wir empfehlen die Teilnahme mit möglichst großem Bildschirm.
Ja! In einer geschlossenen Facebook Gruppe für Ausbildungsteilnehmerinnen können diese sich untereinander austauschen, gemeinsam lernen und Netzwerke bilden. Die Dozentinnen stehen für Fragen zur Verfügung und bieten Möglichkeiten zum Live Austausch an.
Nein. Du kannst ganz flexibel, nach deinem eigenen Zeitplan die Videos in deinem eigenen Tempo ansehen und die Lerninhalte erarbeiten. Die Abschlussprüfung findet, an einem zuvor, mit Dir vereinbarten Termin, live online statt. Die Zoom-Meetings finden an festen Terminen statt, zu denen Du dich anmeldest. Solltest Du einmal einen Termin nicht wahrnehmen können, stehen Alternativtermine zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung.
Jede Frau hat (unter bestimmten Voraussetzungen) nach einer Geburt gesetzlichen Anspruch auf eine Wochenbettbegleiterin. Es handelt sich um eine gesetzliche Leistung die von den meisten Krankenkassen übernommen wird.
Ja. Nach der Ausbildung kannst Du als selbstständige Wochenbettbegleiterin deine Begleitung für Familien anbieten und dich finanziell unabhängig machen.
Als geprüfte Wochenbettbegleiterin kannst Du deine Dienstleistung mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Diese kommen im gesetzlichen Rahmen des § 24 h SGB V und § 38 SGB V für die Erbringung deiner Dienste in der Familie auf.
Du kannst also allen Familien eine wertvolle Hilfe sein, unabhängig von deren Einkommen.
Selbstverständlich darfst Du Deine Dienste auch als Privatleistung anbieten.
Selbstverständlich. Da wir um die oftmals angespannte finanzielle Lage in den Familien wissen, möchten wir den Zugang zur Ausbildung so familienfreundlich wie möglich halten. Du hast die Möglichkeit die Ausbildungsgebühr in zwei oder drei Raten zu zahlen. Bitte beachte, den Zugriff erhält du erst nach Eingang der letzten Rate.
Über deinen eigenen Web-Auftritt, durch Vorstellung auf unseren Social Media Kanälen (wenn gewünscht) und unsere, eigens für geprüfte Wochenbettbeglieterinnen geschaffene, Website. Hier können Familien nach Wochenbettbegleiterinnen in ihrer Nähe suchen und finden direkt zu Dir.
Ja. Unser Team steht Dir während der gesamten Ausbildung per Telefon, Mail und in der Facebook-Gruppe für Fragen zur Verfügung.
Die Prüfung findet einzeln live per Zoom-Meeting statt und wird ca. 1-1,5 Stunden in Anspruch nehmen.
Es werden Dein Verständnis für die Inhalte und Dein Umgang damit, mit Hilfe eines Fallbeispiels überprüft.
Es freut uns sehr, dass wir Dein Interesse geweckt haben. Selbstverständlich kannst Du uns all Deine Fragen über das Kontaktformular zukommen lassen. Gerne rufen wir Dich auch an. Bitte die Telefonnummer nicht vergessen 😉
Hinterlasse uns einfach Deine Fragen und wir melden uns schnellstmöglich bei Dir. 🙂
Wir haben uns bewusst gegen den Begriff „Mütterpflegeausbildung“ entschieden.
Wir sind der Meinung, eine junge Mutter braucht Fürsorge und Begleitung. Jemand, der ihr eine Hand reicht und sie ein Stück auf ihrem Weg begleitet. Jemand, der sie unterstützt, umsorgt, ihr zuhört und ihr Last abnimmt, solange sie es braucht. Und wenn sie bereit ist, ihren Weg ohne Begleitung zu gehen, sie gehen lässt, ohne sie zu verlassen.
Das ist unser Verständnis einer Begleiterin.
Der Begriff Mütterpflegerin ist in Deutschland zudem nicht geschützt und es bedarf keiner Ausbildung, um sich selbst so zu nennen. Als Wochenbettbegleiterin® trägst Du einen geschützten Namen, der die Qualität deiner Ausbildung unterstreicht und dir damit ein Alleinstellungsmerkmal sichert, das dich klar von „ungelernten Mütterpflegerinnen“ abgrenzt.
Hast Du noch weitere Fragen? Kontaktiere mich gern direkt! Ich freue mich auf den Austausch mit Dir.